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13.05.2019, Wien: Neue ÖNORM zur Dekontamination von Personen im Krankenhausbereich


Traumazentrum Wien der AUVA setzt Standards für gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall


Schadensereignisse mit chemischen, biologischen, radioaktiven oder nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffen) sind selten, dennoch müssen Krankenhäuser professionell vorbereitet sein. Das Traumazentrum Wien der AUVA (TZW) hat federführend an einer neuen ÖNORM zur Dekontamination von Personen im Krankenhausbereich mitgearbeitet. Damit wurde ein wesentlicher Schritt für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall gesetzt. Bei einer Übung im AUVA-Traumazentrum Wien wurde vergangene Woche der Ernstfall geprobt.

Vorbereitung










Ein Unfall auf der B17, Kreuzung Wienerbergstraße: Ein Kleinbus ist auf einen LKW aufgefahren, der u.a. Pinselreiniger geladen hat, dieser läuft nach dem Aufprall aus. Pinselreiniger kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Mehrere kontaminierte, leichtverletzte Personen kommen auf Eigeninitiative – ohne Inanspruchnahme des Rettungsdienstes – zur Versorgung in das Traumazentrum Wien nach Meidling. So lautete das Szenario einer Übung, die die Stabsstelle Organisation für Großschadensereignisse und Katastrophen (OGK) des TZW vorige Woche gemeinsam mit der Schadstoffeinheit des Arbeiter-Samariter-Bundes durchgeführt hat.

Übungen wie diese finden im TZW einmal jährlich statt. Sie werden von der OGK unter der Leitung von Angelika Stadler-Wallig und OA Dr. Joachim Renner koordiniert. Ziel ist es, Organisationsabläufe zur Patientenversorgung bei CBRN-Ereignissen zu überprüfen sowie Verbesserungsmöglichkeiten und Best-Practices aufzuzeigen. Die besondere Herausforderung dieser Übung: Das Personal musste kontaminierte Patienten anhand von Unfallhergang, Ereignisort, Augenschein und Symptomatik erkennen. Dafür wurden vier Figuranten ohne Vorankündigung unter die wartenden Patientinnen und Patienten in die Erstuntersuchung eingeschleust.

Krankenhäuser müssen jederzeit auf CBRN-Ereignisse vorbereitet sein

CBRN-Stoffe werden z. B. in der Industrie, in Forschungseinrichtungen und landwirtschaftlichen Betrieben verwendet. Werden diese Stoffe – etwa bei einem Unfall mit Gefahrguttransporten oder bei einem Zwischenfall in einer Chemiefabrik – freigesetzt, können sie ein großes Risiko für Menschen darstellen, die mit den Gefahrstoffen in Berührung kommen.

Der wichtigste Schritt zur Reduktion der gesundheitlichen Folgen für Betroffene ist die zeitnahe Dekontamination, also die Verringerung bzw. Beseitigung von CBRN-Stoffen auf Kleidung und Haut. Im Idealfall passiert dies bereits am Ort des Ereignisses. Unter Umständen kann eine „Sofort-Dekontamination“ aber nicht durchgeführt werden, etwa weil die kontaminierten Personen nicht auf den Rettungsdienst warten, sondern als „Selbsteinweiser“ eigenständig ein Krankenhaus aufsuchen. „Aus diesen Gründen müssen Krankenhäuser Vorsorge für die Dekontamination von Patientinnen und Patienten treffen“, erklärt OA Renner von der Stabstelle OGK. 

ÖNORM D 2307 bietet Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie Krankenhauspersonal

Gefahren durch CBRN-Stoffe stellen hohe Anforderungen an das Personal im Gesundheitsbereich, deren Ausbildung und Ausrüstung dar. „Gerade weil CBRN-Gefahrenlagen nicht so häufig auftreten, ist es wichtig, dass es in diesem Bereich standardisierte Abläufe gibt“, sagt Angelika Stadler Wallig.

Die ÖNORM D 2307 stellt Trägern von Krankenhausanstalten eine Struktur für das Abarbeiten von CBRN-Gefahrenlagen zur Verfügung und ermöglicht somit, dass die wichtigsten Schutzziele erreicht werden. Das sind neben der Reduktion der gesundheitlichen Folgen für die Patientinnen und Patienten auch die Sicherheit für das behandelnde Personal und der Schutz der Krankenanstalt vor Verschleppung der Kontamination. Der ÖNORM-Standard gilt für allgemeine Krankenanstalten sowie für Sonderkrankenanstalten mit Akutversorgung, kann aber auch für ähnliche Einrichtungen herangezogen werden. In der ÖNORM sind baulich-technische, personelle und organisatorische Anforderungen – z. B. persönliche Schutzausrüstung, medizinisches Material – und die wichtigsten Prozessabläufe beschrieben. Außerdem ist festgelegt, welche Ausbildung das Personal für die  Dekontaminationseinrichtung benötigt und wie oft Notfallübungen durchgeführt werden sollten.  

Erprobtes Wissen für die Praxis 

Die Arbeitsgruppe „CBRN-Schutz“ bei Austrian Standards, dem österreichischen Normungsinstitut, entwickelt seit fast zehn Jahren Standards zur Dekontamination nach CBRN-Ereignissen. Die neue ÖNORM ist der zweite Teil einer dreiteiligen Serie. Gestartet wurde mit der ÖNORM D 2305 „Dekontamination von Personen nach CBRN-Ereignissen – Anforderungen an die Sofort-Dekontamination“ (2013). Eine dritte ÖNORM zum Thema „Dekontamination durch mobile Sondereinheiten“ ist in Planung. Vorsitzender der Arbeitsgruppe „CBRN-Schutz“ ist Mag. Stefan Schönhacker, Referent an der Zivilschutzschule des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Insgesamt haben 13 Organisationen an dem Standard gearbeitet. „Ein besonderer Gewinn war das Traumazentrum Wien, das bei Gesamtnotfallübungen langjährige Erfahrung hat. Die Zusammenarbeit hat uns genau jene Expertise gebracht, die wir gebraucht haben“, ist Schönhacker überzeugt.

In ihrer täglichen Arbeit wenden Stadler-Wallig und Dr. Renner vom TZW zwar verschiedenste Normen an, die Entwicklung eines Standards war für beide aber Neuland. „Für mich war die Erfahrung wichtig, dass hier erprobtes Wissen aus der Praxis in eine Norm einfließt und diese dann für alle zugänglich und anwendbar ist“, so Stadler-Wallig. „Jedes Mitglied brachte unterschiedliche Sichtweisen ein, die umfassend diskutiert wurden. Daraus sind wirklich gute Lösungen und hilfreiche Vernetzungen entstanden“, freut sich Dr. Renner über das finale Ergebnis. 

Wichtiger Schritt für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz 

Die Endfassung der ÖNORM D 2307 wird voraussichtlich im Juli 2019 veröffentlicht. Schon jetzt gibt es an dem Standard Interesse über die Grenzen hinaus – eine englische Version ist daher in Vorbereitung.

„Mit der ÖNORM zur Dekontamination von Personen nach CBRN-Ereignissen im Krankenhausbereich wurde ein wichtiger Schritt für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall gesetzt“, ist Schönhacker überzeugt, „denn nur auf diesem Weg kann ein österreichweit einheitlicher Mindeststandard in der Versorgung sichergestellt werden.“ Mit der ÖNORM, so hoffen alle drei Experten, sollen andere Krankenanstalten für diese wichtige Thematik sensibilisiert und weitere Maßnahmen angestoßen werden.

Bibliographie

Norm-Entwurf ÖNORM D 2307: 2019 02 15

Dekontamination von Personen nach CBRN-Ereignissen - Anforderungen an die Dekontamination im Krankenhaus-Bereich
Veröffentlichung der ÖNORM D 2307 voraussichtlich im Juli 2019



Foto-Service:
Weitere Fotos stehen auch zum Download zur Verfügung. Achtung: Nur für die Berichterstattung im Zusammenhang mit der Presseaussendung verwenden! Fotocredit ist © R.Reichhart.
(Foto Nr. 30: Angelika Stadler-Wallig und OA Dr. Joachim Renner von der Stabstelle OGK des Traumazentrum Wien)

https://auva.zenfolio.com/tzw-m_dekouebung2019

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